Bei einer Kapitalgesellschaft können die an die Gesellschafter gehenden Gewinnanteilebei einer Kapitalgesellschaft können die an die Gesellschafter gehenden Gewinnanteileerst nach einem Gewinnausschüttungsbeschluss zufließen. Im Zeitpunktdes Zuflusses ist dann auch die Versteuerung vorzunehmen. Das Interesseder Gesellschafter am Zeitpunkt des Zuflusses kann durchaus unterschiedlichsein, je nach den steuerlichen Verhältnissen.