Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 01.07.2021 sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweiteinheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro.
Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 01.07.2021 sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweiteinheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro.
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt,der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt,ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräußerungvon Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mitsonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.
Die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet, denen das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt hat.
Nachdem das Bundesfinanzministerium Ende 2020 schon mehr Zeit für die Einkommensteuererklärungnachdem das Bundesfinanzministerium Ende 2020 schon mehr Zeit für die Einkommensteuererklärungfür den Veranlagungszeitraum 2019 eingeräumt hat(bis zum 31. August 2021), muss die Erklärung für den Veranlagungszeitraum2020 erst am 31. Oktober 2021 beim Finanzamt eingegangen sein. Drei Monatespäter als üblich. Bei steuerlicher Vertretung ist sogar eine Verlängerung bis Mai 2022 möglich.
Der Bundesfinanzhof hat aktuell zur Frage der Besteuerung des Gewinns aus derDer Bundesfinanzhof hat aktuell zur Frage der Besteuerung des Gewinns aus derVeräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, dersein Kapital allein in physischem Gold anlegt, entschieden.